Radwege entlang von Bahnlinien

Radwege entlang der Bahn sind in der Regel selbstständige Wege, die inzwischen grundsätzlich aus dem Bayerischen Gemeinde­verkehrs­­finanzierungs­gesetz (BayGVFG) und Bayerischen Finanz­ausgleichs­gesetz (BayFAG) gefördert werden können, sofern sie straßenrechtlich gewidmet sind. Die meist langen Abstimmungs- und Genehmigungs­prozesse für Radwege entlang von Bahnlinien sind mit der bisher geplanten Laufzeit bis 2030 der Radoffensive kaum vereinbar.

Daher werden keine neuen Radwegprojekte entlang von Bahnlinien in die Radoffensive aufgenommen. Lediglich bereits in die Radoffensive aufgenommene Projekte können für die Weiterführung in der nächsten Projektstufe berücksichtigt werden.