Innerstädtischer Lückenschluss von RSV

Dies sind Maßnahmen im Standard einer Radvorrang­route gemäß den Hinweisen zu Radschnell­verbindungen und Radvorrang­routen (H RSV), die einen inner­städtischen Lücken­schluss von den Radschnell­verbindungen darstellen, die im aktuell gültigen Ausbauplan enthalten sind. Eine zwingende Verknüpfung mit einem Straßen­ausbau muss nicht gegeben sein.

Es gilt der Ausbau­plan Radschnell­verbindungen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Bayerisches Radgesetz (BayRadG).