Innerstädtischer Lückenschluss von RSV
Dies sind Maßnahmen im Standard einer Radvorrangroute gemäß den Hinweisen zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV), die einen innerstädtischen Lückenschluss von den Radschnellverbindungen darstellen, die im aktuell gültigen Ausbauplan enthalten sind. Eine zwingende Verknüpfung mit einem Straßenausbau muss nicht gegeben sein.
Es gilt der Ausbauplan Radschnellverbindungen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Bayerisches Radgesetz (BayRadG).