Fahrradstraßen
Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße soll eine hochwertige und sichere Verbindung für den Radverkehr geschaffen werden, die hohen Fahrkomfort bietet.
Gefördert werden innerörtliche Fahrradstraßen gemäß der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in ihrer (baulichen) Gestaltung sowie straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Markierung und Beschilderung:
- Änderung des Fahrbahnquerschnitts (einschließlich Parkflächen)
- Änderung der Knotenpunkte
- weitere Elemente zur Gestaltung einer Fahrradstraße wie beispielsweise modale Filter, Fahrbahnanhebungen, Roteinfärbungen an Gefahrenstellen
Ein Sicherheitsaudit ist nicht zwingend vorzulegen.