Fahrradstraßen

Durch die Einrichtung einer Fahrrad­straße soll eine hochwertige und sichere Verbindung für den Radverkehr geschaffen werden, die hohen Fahrkomfort bietet.

Gefördert werden innerörtliche Fahrradstraßen gemäß der Empfehlung für Rad­verkehrs­anlagen (ERA) der Forschungs­gesellschaft für Straßen- und Verkehrs­wesen in ihrer (baulichen) Gestaltung sowie straßen­verkehrs­rechtliche Maßnahmen wie die Markierung und Beschilderung:

  • Änderung des Fahrbahnquerschnitts (einschließlich Parkflächen)
  • Änderung der Knotenpunkte
  • weitere Elemente zur Gestaltung einer Fahrrad­straße wie beispiels­weise modale Filter, Fahrbahnanhebungen, Roteinfärbungen an Gefahrenstellen

Ein Sicherheitsaudit ist nicht zwingend vorzulegen.